Geschäftsbericht

2023

Geschäfts- & Lagebericht

Im sehr erfreulichen Tourismusjahr 2023 erweist sich die Beständigkeit des SGH-Geschäftsmodells als deren Erfolgsgeheimnis.


TOURISMUSWIRTSCHAFTLICHES UMFELD und politische Rahmenbedingungen

Nach den pandemiebedingten Rückgängen in den Vorjahren wird das Tourismusjahr 2023 mit einem neuen Allzeitrekord bei den Logiernächten in die Bücher eingehen. Es wurden insgesamt 41,8 Mio. Übernachtungen generiert, ein Plus von 5,6% oder rd. 2,2 Mio. mehr gegenüber dem bisherigen Rekordjahr 2019. Wie bereits im Vorjahr hat sich das internationale Reiseverhalten weiter belebt. Trotz der instabilen internationalen Lage und dem starken Schweizer Franken erhöhten sich die Übernachtungen der ausländischen Gäste gegenüber dem Vorjahr um 21,9% auf 21 Mio. (-3,3% im Vergleich zu 2019). Weitere Informationen

Die vom Bundesrat am 10. November 2021 verabschiedete Tourismusstrategie bildet die Grundlage für die Tourismuspolitik des Bundes. Die Ziele geben deren Richtung sowie die Vision des Bundes vor und adressieren die Herausforderungen des Schweizer Tourismus. Die Hauptstossrichtungen der Tourismusstrategie 2017 wurden beibehalten, nämlich: Rahmenbedingungen verbessern, Unternehmertum fördern, Chancen der Digitalisierung nutzen und Attraktivität des Angebots sowie den Marktauftritt stärken. Zusätzlich wurde neu das Ziel «Zur nachhaltigen Entwicklung beitragen» aufgenommen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die nachhaltige Entwicklung für den Tourismus an Bedeutung gewonnen hat und zahlreiche Chancen bietet, die es zu nutzen gilt. Neben der erwähnten Tourismuspolitik bilden nach wie vor die Botschaft über die Standortförderung 2024-2027 sowie die mit dem SECO für den gleichen Zeitraum verlängerte CRM-Vereinbarung die aktuellen politischen Grundlagen für die Tätigkeiten der SGH.

Seit 2021 sind die Arbeiten über die Weiterentwicklung der SGH mit dem Ziel der Gesetzesrevision am Laufen. Die Hauptstossrichtungen sind weiterhin der Erhalt der Eigenwirtschaftlichkeit, die Erweiterung des Finanzierungsobjektes, die Unterstützung von besonders förderwürdigen Projekten und die Stärkung der SGH als Kompetenzzentrum. Im 2. Semester 2023 hat die Ämterkonsultation zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft stattgefunden. Die Resultate daraus werden in die im Frühjahr 2024 durch den Bundesrat zu eröffnende Vernehmlassung einfliessen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten.


GESCHÄFTSBEREICHE

Finanzierung
Die Nachfrage nach SGH-Mitfinanzierungen war im 2023 eher zurückhaltend. Die Gründe dafür liegen einerseits in den guten betrieblichen Ergebnissen der letzten Jahre. Dies hat den Betrieben ermöglicht, Investitionen selbst zu finanzieren. Andererseits ist immer noch viel Liquidität aus den Vorjahren vorhanden und die Geschäftsbanken beurteilen Finanzierungen in der Branche positiv.
Das Bewilligungsvolumen lag mit CHF 18,4 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (CHF 25,8 Mio.) tiefer, bei leicht höherer Anzahl Geschäfte. Damit liegen beide Kennzahlen aber immer noch deutlich unter dem Niveau vor der Pandemie. Der Darlehensbestand hat gegenüber dem Vorjahr um rd. CHF 5,7 Mio. abgenommen. Dies einerseits als Folge der tieferen Bewilligungsvolumen und andererseits durch Rückzahlungen infolge sich verändernden Eigentümerstrukturen, Verkäufen, vorhandener Liquidität und neuen Finanzierungslösungen. Die Auszahlungen lagen mit CHF 18,6 Mio. klar unter dem Vorjahr (CHF 30,3 Mio.). Die ordentlichen Amortisationen pendelten sich wieder auf einem normalen Volumen bei CHF 20,2 Mio. (VJ: CHF 19,4 Mio.) ein. Der Bestand der bewilligten, noch nicht bezogenen Darlehen hat als Folge der Auszahlungen auf CHF 35,6 Mio. abgenommen, womit sich per 31.12.2023 die gesamten Verpflichtungen im Finanzierungsgeschäft auf CHF 264,5 Mio. gegenüber CHF 272,2 Mio. per Ende 2022 belaufen.
Die guten Geschäftsergebnisse und die vorhandene Liquidität unserer Kundinnen und Kunden widerspiegeln sich in der Risikoentwicklung unseres Portfolios. Auch im 2023 mussten keine Verluste verbucht werden und die Ausstände der Zinsen und Amortisationen per Jahresende können weiterhin als tief bezeichnet werden.
Das Jahr war auch geprägt durch volatile Zinsen, Teuerung und deren Auswirkungen auf die Kosten. Die SGH hat – im Sinne des Förderauftrages – die Zinsen im 2023 nicht angepasst. Im 2022 wurden diese moderat um 0,75% erhöht. Per 31.12.2023 sind damit die Startdarlehen weiterhin zu 2% p.a. auf 5 Jahre und zu 2,5% p.a. auf 10 Jahre zu verzinsen.

Über die Zinspolitik und innerhalb des gesetzlichen Rahmens werden seit 2018 Impulsdarlehen für besonders förderungswürdige Projekte mit einem um 0,5 % reduzierten Zinssatz angeboten. Als besonders förderungswürdig gelten Projekte, die eines der folgenden Ziele anstreben:

  • Steigerung der Produktivität und der Kosteneffizienz
  • Verlängerung der Saison, Entwicklung von Lead-Betrieben und Kooperationen
  • Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette
  • Verbesserung der energetischen Nachhaltigkeit

Beratung
Nachdem im 2022 die Vakanz des Leiters Beratung wieder besetzt wurde, konnte das Beratungsteam im Berichtsjahr personell stabil arbeiten. Dies zeigt sich sehr positiv in der Entwicklung der Auslastung wie auch der Produktivität.
Gegenüber dem Vorjahr wurden 21 Gutachten mehr erstellt, d.h. 75 gegenüber 54 im Vorjahr. Der Honorarumsatz belief sich auf CHF 614'000 (VJ: CHF 350'000). Das Budget wurde damit übertroffen. Die pro Mandat verrechnete Leistung lag bei rd. CHF 8'200 gegenüber CHF 6'500 im Vorjahr. Fast die Hälfte der Gutachten fielen in den Bereich der Plausibilisierungen bzw. Unternehmensbewertungen. Dies ist sehr erfreulich, da es sich dabei um Gutachten über geplante Projekte, die vor der Realisierung stehen, handelt. Mit weiteren rd. 20 % ist das Erstellen von Konformitätsgutachten sowohl im Bereich des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) wie des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) weiterhin ein wesentlicher Anteil der Tätigkeiten. Die Mehrheit der Auftraggeberinnen und Auftraggeber sind Hotelièren und Hoteliers (55%) und Investorinnen und Investoren (25%).

Detaillierte Zahlen zu den Finanzierungs- und Beratungsaktivitäten

Wissenstransfer
Im Bereich des Wissenstransfers haben wir uns in Schulungen und Informationsveranstaltungen bei Branchenverbänden, Institutionen sowie Finanzierungspartnerinnen und -partnern engagiert. Mitarbeitende der SGH nahmen verschiedene Lehraufträge sowie Mandate an Fachhochschulen und Höheren Fachschulen wahr. Insbesondere wird seit 2018 der Controlling Kurs im Rahmen der Management Accounting Ausbildung im 4. Semester an der Schweizerischen Hotelfachschule Luzern SHL im Aufbau mitgestaltet und unterrichtet. Seit 2022 wurde unsere Tätigkeit an der SHL durch Coaching- und Korrekturarbeiten im Rahmen der Diplomarbeiten im Semester "Unternehmensführung" erweitert.
Im Juni 2023 fand das Finanzforum bereits das 3. Mal im Rahmen des von HotellerieSuisse organisierten Hospitality Summit statt. Das Publikumsinteresse an den Themen «Investieren, Optimieren, Finanzieren» war gross. Diese wurden am Projekt der Stoos Lodge präsentiert und diskutiert. Abgerundet wurde das Forum durch ein Hospitality Immomonitoring von Wüest Partner. Im Oktober fand der zusammen mit GastroSuisse lancierte Hotel Innovations-Award bereits zum 7. Mal statt. Aus den eingereichten Dossiers hat die Jury «Bergwelten Salwideli» in Sörenberg, Luzern, zum Sieger gekürt. Das Projekt zeigt eindrücklich, dass digitale Prozesse das Gästeerlebnis verbessern und wie einheimische Materialien und regionale Produkte vorbildlich verwendet werden.
Der zusammen mit HotellerieSuisse im 2020 lancierte Hotel-Benchmark erfreut sich weiter grosser Beliebtheit und ist auch im 2023 mit den Auswertungen von 213 Betrieben erschienen. Die Zahlen stehen den SGH-Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zur Verfügung.
Vertreter der SGH nehmen jährlich am «Spitzengespräch Tourismus» mit Vertreterinnen und Vertretern der Schweizerischen Bankiervereinigung und HotellerieSuisse teil.
Die Direktion war regelmässig bei Anlässen der Branchenverbände und der regionalen Entwicklungsorganisationen anwesend, um die Förderpolitik und -instrumente zu Gunsten der Beherbergungsakteurinnen und -akteure zu präsentieren. Sie hat sich auch in diversen Arbeitsgruppen und Workshops des SECO im Rahmen der Umsetzung der Tourismusstrategie, des Zweitwohnungsgesetzes sowie der Regionalpolitik einbringen können.

Mitarbeitende
Per Ende 2023 beschäftigte die SGH 13 Mitarbeitende (2022: 12 Mitarbeitende), was 10,5 Vollzeitstellen entspricht. Die SGH hat sich damit als schlanke Kompetenzorganisation etabliert.

Weitere Informationen (Kapitel "Organisation")


AUSSICHTEN

Der Tourismus und die Beherbergungswirtschaft haben sich im 2023 auf einem Allzeithoch bewegt. Dies trotz der Verteuerung der Kosten als Folge der Inflation. Der Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftemangel hat sich zuletzt wieder leicht entschärft, ist aber immer noch vorhanden. Die Zinsen und Teuerung haben sich stabilisiert. Unter diesen Rahmenbedingungen gehen wir davon aus, dass sich das Jahr 2024 im Rahmen des Berichtsjahres entwickeln wird.

Die Nachfrage nach SGH-Mitfinanzierungen hat sich im ersten Quartal 2024 belebt. Hier gehen wir davon aus, dass sich die stabilen, immer noch günstigen Zinsen auf die Investitionsentscheide positiv auswirken werden. Die Entwicklung der Risikosituation wird weiter streng beobachtet, damit die marktfähigen Betriebe und Projekte gezielt gefördert werden können und keine Strukturerhaltung betrieben wird. Im Beratungsgeschäft werden neben den klassischen Mandaten speziell die komplexeren Fragen zur Zweitwohnungsgesetzgebung sowie Betriebsstättengutachten im Fokus stehen. Auch hier durften wir im 1. Quartal 2024 mit einem positiven Auftragsbestand starten.

Die Weiterentwicklung des SGH-Gesetzes geht im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassungsphase. Neben der Modernisierung des eigentlichen Gesetzes stehen dabei auch die Integration der politischen Vorstösse zur Ausweitung des Förderperimeters und des Impulsprogramms für Berggebiete in der Gesetzesänderung zur Diskussion.


Risikobeurteilung


Grundsätze

Die SGH ist zu einer ordentlichen Revision verpflichtet (Art. 20 Abs. 3 SGH Verordnung). Der Geschäfts- und Lagebericht gibt u.a. Aufschluss über die Durchführung einer Risikobeurteilung.
Die jährliche Risikobeurteilung befasst sich mit den gegenwärtig bestehenden oder in einem Zeithorizont von 12-18 Monaten zu erwartenden Risiken. Nur die grösseren Risiken werden bewertet, nicht diejenigen, die zu den alltäglichen operativen Managementaufgaben gehören. Als grössere Risiken werden diejenigen betrachtet, die entweder das Geschäftsergebnis oder die Ressourcen der Gesellschaft stark negativ beeinflussen können. Die Risikobeurteilung beinhaltet die Risikobewertung und das Risikomanagement; daraus werden die Controlling- und Reportingaufgaben sowie eventuelle besondere Massnahmen abgeleitet.
Die Verantwortung der Risikobeurteilung liegt bei der Verwaltung, die sich auf die Vorarbeiten des ACC (Audit und Compensation Committee) stützt. Die Beurteilung der risikorelevanten externen Entwicklungen und die Überwachung der finanziellen Berichterstattung sowie des internen Kontrollsystems (IKS) gehören zu den Hauptaufgaben des ACC. Die Geschäftsleitung leistet die Vorarbeiten im Auftrag des ACC und ist für die Umsetzungsmassnahmen zuständig. Sie ist auch für die Existenz und die Wirksamkeit des IKS sowie für ein optimales Kontrollumfeld verantwortlich.


Prozesse

Die laufende Risikobeurteilung ist auf Stufe der Verwaltung integrierter Bestandteil der Strategiebeurteilung, der Budget- und Reportingprozesse. Auf der operativen Stufe bestehen bei den wesentlichsten Arbeitsprozessen Kontrollsysteme und dokumentierte Reportings.
Zweimal im Jahr findet ein SECO Reporting mit einem Controlling-Gespräch statt. Es werden auch die Marktlage und die politischen Rahmenbedingungen besprochen und evaluiert. Die Budgeterstellung findet in zwei Phasen statt. Im Sommer wird ein Rahmenbudget genehmigt, welches dann zum Budget des folgenden Jahres führt. Quartalsweise wird zu Handen der Verwaltung ein umfassender MIS-Bericht mit einer detaillierten finanziellen Übersicht erstellt.

Im Bereich Finanzierung werden laufende interne Kontrollen getätigt. Die Entwicklung der Darlehenszinsen wird regelmässig verfolgt. Marktlage, Wirtschaftsprognosen, Zinspolitik der Banken, Liquidität am Markt sowie unsere Geschäftsziele werden miteinbezogen. Die Risikobeurteilung und -bewirtschaftung der Darlehen erfolgt gemäss den Angaben im Anhang der Jahresrechnung. Das Vier-Augenprinzip und die Trennung zwischen Kundenbetreuerinnen und -betreuer und Kreditadministration gehören zu den Standards.
Im Bereich Beratung führt der Bereichsleiter ein Reportingsystem, welches eine Überwachung der einzelnen Geschäfte vom Auftrag bis zum Abschluss ermöglicht.

Beim Anlagegeschäft findet eine konsequente Aufgaben- und Verantwortungstrennung statt. Die Leitung Finanzen & Ressourcen erstellt quartalsweise ein Anlagereporting zu Handen des IPC (Anlageausschuss der Verwaltung) und der Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung erstellt quartalsweise einen Controllingbericht zu Handen des IPC. Das Anlagereglement wurde zudem an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und per 1.1.2020 in Kraft gesetzt.

Alle Auszahlungen bedürfen zweier autorisierter Unterschriften. Die Auszahlung der Löhne wird von einer externen Firma vorbereitet und von der Geschäftsleitung freigegeben.

Die externe Kommunikation wird in gegenseitiger Absprache vom Präsidium und der Geschäftsleitung wahrgenommen. Die für die Tourismus- und Beherbergungsbranche wichtigsten Medien werden regelmässig verfolgt.


Zahlen & Fakten

Begutachtetes Investitionsvolumen
1041 Mio.

2023

Unternehmen

Die SGH ist das Kompetenzzentrum der Schweizer Hotelförderung. Wir setzen für den Bund die Förderung der Beherbergungswirtschaft um. Die SGH ist die Partnerin für Fragen zu Finanzierung und Beratung in der Hotellerie.


Die SGH als Public-Private Partnership

Dazu gehören unsere 640 Genossenschaftsmitglieder. Bedeutende Kapitaleignerinnen und -eigner sind neben dem Bund und den Banken, den Kantonen und Gemeinden auch die verschiedenen Vertreterinnen und Vertreter aus dem Tourismus und der Hotellerie.

Die 56. Generalversammlung fand am 23. Juni 2023 im Beisein von 75 Genossenschafterinnen und Genossenschaftern sowie Gästen im Zurich Marriott Hotel statt. Die Versammlung stand im Zeichen der Verabschiedung des langjährigen Präsidenten, Prof. Dr. Thomas Bieger, sowie der Wahl von 3 neuen Verwaltungsmitgliedern. Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, würdigte das Wirken des scheidenden Präsidenten in einer Videobotschaft. Im Anschluss an die ordentliche GV fand eine Podiumsdiskussion zum Thema «Beziehung Mensch-Technik im Kontext zur Beherbergungswirtschaft» statt. Die Diskussion mit Claudia Züllig-Landolt, Gastgeberin im Schweizerhof Lenzerheide, Prof. Dr. Simon Mayer, ISC-HSG, und Tim Moitzi, Resident Manager im Neuro Campus Hotel Vitznau, zeigte die Chancen, aber auch Grenzen der Robotik in der Hotellerie auf.


Organisation

Verwaltung
Die Verwaltung leitet die Geschäfte der SGH. Sie setzt sich aus neun erfahrenen Persönlichkeiten der Tourismus- und Beherbergungswirtschaft, der Banken und der Wissenschaft zusammen. Das Präsidium sowie vier Mitglieder werden vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF direkt ernannt. Die weiteren vier Mitglieder werden von der Generalversammlung gewählt.
Die Besetzung der Verwaltung erfolgt nach den Standards des Bundes, d.h. den Aspekten der Sprachregionen und Geschlechtervertretung wird entsprechend Rechnung getragen.
Die jährliche Strategiesitzung der Verwaltung mit der Geschäftsleitung findet jeweils in einer Tourismusregion statt. Im August 2023 wurde auf dem Stoos SZ neben der Weiterentwicklung des SGH-Gesetzes ebenfalls die Nachhaltigkeitsstrategie der SGH verabschiedet. Am Abend des zweiten Tages fand ein Treffen mit den regionalen Tourismusakteurinnen und -akteuren, Finanzierungspartnerinnen und -partnern sowie Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Förderstellen statt. In einem offenen Dialog wurden die aktuellen Herausforderungen der Branche angesprochen und diskutiert.

Mitarbeitende
Per 31.12.2023 haben insgesamt 13 Mitarbeitende ihr Wissen und ihre Tätigkeit zu Gunsten der Branche eingebracht, was teilzeitbereinigt 10,5 Vollzeitäquivalenten entspricht. Im Durchschnitt über das ganze Jahr waren es 10,8 Vollzeitäquivalente. Am Jahresende waren insgesamt 9 Mitarbeitende in einem Teilzeitpensum zwischen 40-90% angestellt. 4 Mitarbeitende standen per 31.12.2023 10 und mehr Jahre im Dienst der SGH, die durchschnittliche Beschäftigungsdauer betrug 6,6 Jahre.
Auch im 2023 wurden verschiedene fachbezogene Aus- und Weiterbildungen sowohl zeitlich wie auch finanziell unterstützt. Im Rahmen von Weiterbildung in der Praxis besuchte das SGH-Team im August 2023 die Trauffer Erlebniswelt. Das Geschäftsmodell «Hotel als Hub» ist gerade für Randregionen eine interessante Komponente der Wertschöpfungskette.

Projekte
Im Berichtsjahr wurde die Einführung des digitalen SGH-Newsletters umgesetzt. Dieser erscheint mindestens einmal im Quartal und informiert über die Aktivitäten der SGH. Mittlerweile werden damit gegen 500 Abonnentinnen und Abonnenten direkt erreicht.

Auch realisiert wurde eine Unternehmensseite auf LinkedIn. Die SGH kann sich dadurch innerhalb der Branche vernetzen und für die Tourismuspolitik relevante Neuigkeiten verbreiten.

Im August 2023 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie der SGH von der Verwaltung verabschiedet. Mehr dazu.

Mit der Revision des Geschäftsjahres 2023 endet das Mandat der aktuellen Revisionsstelle BDO. Dieses wurde aufgrund einer WTO-Ausschreibung im Rahmen des Beschaffungswesens im Jahre 2018 begründet. Die Vergabe des neuen Mandates ab 2024 erfolgte im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen und Erfordernisse. In einem Einladungsverfahren wurden 4 Gesellschaften eingeladen eine Offerte abzugeben. Im Einvernehmen mit dem SECO hat die Verwaltung entschieden, das Mandat für die Jahre 2024-2026 an die SWA Swiss Auditors AG, Pfäffikon, zu vergeben und der Generalversammlung im 2024 zur Wahl zu empfehlen.

Im Rahmen der Gesetzesänderung fanden verschiedene Arbeiten und Workshops mit dem SECO und weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Branche statt. Diese hatten vor allem die Umsetzungen der politischen Vorstösse aus den Motionen "Stöckli" (Impulsprogramm für die Berggebiete) und WAK-N "Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie" im Fokus wie auch deren Implementierung in die geplante Modernisierung des SGH-Gesetzes. Im 2. Semester fand dazu eine Ämterkonsultation bei den Bundesämtern statt. Die Erkenntnisse daraus werden im 2024 in die Vernehmlassung einfliessen.

Beschaffungswesen
Die SGH ist seit Inkrafttreten der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV), Fassung vom 30. Juni 2010, verpflichtet, den Anwendungsbereich des 3. Kapitels der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) einzuhalten. Das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und deren Verordnung (VöB) sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Grundsätzlich unterstützt das revBöB folgende Hauptpunkte bei den Vergaben: Stärkung Qualitätswettbewerb gegenüber Preiswettbewerb, Förderung von Nachhaltigkeit unter wirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten sowie Innovationsförderung.
Im 2023 sind keine Aufträge vergeben worden, die eine öffentliche Ausschreibung benötigt hätten. Die Geschäftsaufwendungen sind im Rahmen des geltenden Rechts und unter Wahrung der darin verankerten Grundsätze ausgelöst worden.


Vergütungsbericht

Das Vergütungsreglement der Verwaltung hat Gültigkeit für die Amtsperiode 2023-2026. Gestützt auf Art. 19 der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft hat die Generalversammlung am 23. Juni 2023 das Vergütungsreglement der Verwaltung genehmigt. Das SECO hat vor dem Entscheid der Generalversammlung das Reglement, nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen des Eidgenössischen Personalamts, zur Kenntnis genommen. Das Reglement entspricht den vom Bund vorgesehenen Grundsätzen und wird vom SECO als angemessen beurteilt.


Vergütungsprinzipien

Das jährliche Fixum beträgt für die Mitglieder der Verwaltung CHF 7'000. Für das Präsidium liegt der Betrag bei CHF 22'000 und für das Vizepräsidium bei CHF 17'000. Die Ausschussvorsitzenden erhalten einen Zusatz von CHF 2'000. Für jede Sitzung wird eine variable Vergütung von CHF 1'000 (CHF 2'000 für die Präsidentin oder den Präsidenten) bezahlt. Falls mehrere Sitzungen am gleichen Tag stattfinden, wird nur eine variable Vergütung angerechnet.
Die Reisespesen werden auf Basis des SBB Halbtaxtarifs 1. Klasse, ab Wohndomizil, berechnet. Übernachtungen werden übernommen, falls der Sitzungsort nicht rechtzeitig am gleichen Tag mit dem öffentlichen Verkehr erreicht werden kann. Für die Präsidentin oder den Präsidenten gelten Pauschalspesen für Reisen (Gegenwert von einem Drittel SBB GA) und für Sekretariat sowie Barauslagen (CHF 1'200). Es bestehen keine Rechte auf Prämien oder resultatabhängige Vergütungen.


Aktivitäten

Verwaltung
6 Sitzungen, davon eine zweitätige Strategiesitzung auf dem Stoos SZ

CRC
7 Sitzungen

IPC
4 Sitzungen

ACC
4 Sitzungen


Vergütungen

Im 2023 wurde ein Betrag von CHF 156'500 (2022: CHF 159'500) an Fixum und variabler Vergütung an die Mitglieder der Verwaltung bezahlt. Die Sozialkosten (bzw. Mehrwertsteuer) beliefen sich auf CHF 11'559.40 (2022: CHF 11'967.90) und es wurden Spesen von CHF 7'106.60 (2022: CHF 7'725.90) erstattet. Insgesamt wurden CHF 175'166.00 (2022: 179'193.80) vergütet. Die Gesamtvergütung ist damit gegenüber dem Vorjahr tiefer ausgefallen. Die im 2023 durchgeführten Sitzungen lagen im Rahmen des normalen Rhythmus. Es haben keine a.o. Sitzungen stattgefunden.

Im 2023 wurde ein Ausschuss, bestehend aus dem Präsidenten der Verwaltung und der Vorsitzenden ACC sowie dem Direktor und dem Leiter Finanzen & Ressourcen, eingesetzt. Dieser befasste sich mit der Ausschreibung und der Besetzung der Revisionsstelle ab dem Geschäftsjahr 2024.

Der im Anhang Ziffer 5.4 der Jahresrechnung aufgeführte Betrag von TCHF 214 (2022: TCHF 211) enthält weitere Aufwendungen, welche nicht an die Verwaltungsmitglieder vergütet werden (Organhaftpflichtversicherung und diverse Auslagen).


Organdarlehen

Bei Darlehen an Organe und nahestehende Personen gelten die gleichen Prozesse bezüglich Abwicklung und Überwachung wie bei allen gewährten Darlehen. Es bestehen keine Sonderkonditionen. Mitglieder der Verwaltung stehen bei der Beratung und dem Entscheid ihrer Darlehen im Ausstand.

Am 31. Dezember 2023 besteht ein Darlehen von CHF 133'000 (2022: CHF 560'000) zu Gunsten der Gesellschaft eines Verwaltungsmitglieds.


Gesellschaftsorgane

Mitglieder der Verwaltung mit Amtsdauer, beruflichem Hintergrund, Tätigkeit und Interessenbindungen (Stand 31.12.2023)


Verwaltung

*Gewählt vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
**Gewählt von der Generalversammlung

Alois Vinzens, Domat/Ems (06.05.1959)
2023-2026*, Erstwahl 2013
Präsident Verwaltung

  • Badrutt’s Palace Hotel AG, St. Moritz – Mitglied des Verwaltungsrates
  • Privatbank Bellerive AG, Zürich – Präsident des Verwaltungsrates
  • Albin Kistler AG, Zürich – Mitglied des Verwaltungsrates
  • Zindel Gruppe AG, Chur – Präsident des Verwaltungsrates und damit verbundene Mandate
  • Engadin St. Moritz Mountains AG, St. Moritz – Mitglied des Verwaltungsrates und damit verbundene Mandate
  • TRUMPF Schweiz AG, Grüsch – Mitglied des Verwaltungsrates und damit verbundene Mandate
  • RRT AG Treuhand und Revision, Chur – Mitglied des Verwaltungsrates und damit verbundene Mandate
  • Bus und Service AG, Chur – Präsident des Verwaltungsrates
  • Wittenstein AG, Grüsch – Mitglied des Verwaltungsrates

Gabriele Burn-Schulz, Krattigen (20.08.1966)
2023-2026*, Erstwahl 2017

  • Vizepräsidentin Verwaltung / Präsidentin Audit and Compensation Committee (ACC)
  • Siedlungsgenossenschaft Sunnige Hof, Zürich – Geschäftsführerin
  • Schweizer Berghilfe, Adliswil – Mitglied des Beirates
  • Ella & J. Paul Schnorf Stiftung, Zürich – Präsidentin des Stiftungsrates
  • SKV Immobilien AG, Zürich – Mitglied des Verwaltungsrates
  • Sabimo AG, Zürich – Mitglied des Verwaltungsrates
  • La Sauge Gastro SA, Cudrefin - Präsidentin des Verwaltungsrates

Urs Bircher, Thun (19.10.1968)
2023-2026**, Erstwahl 2019
Mitglied Audit and Compensation Committee (ACC)

  • HotellerieSuisse, Bern – Mitglied der Verbandsleitung und Präsident des Finanz- und Audit-Komitees
  • Stiftung Tschumifonds des Schweizer Hotelier-Vereins, Bern – Präsident des Stiftungsrates
  • Stiftung Hotelfachschule Thun – Stiftungsrat
  • SILEA, Stiftung für integriertes Leben und Arbeiten, Thun – Mitglied des Stiftungsrates
    Betriebs GmbH Hotelfachschule Thun – Delegierter der Geschäftsleitung
  • Genossenschaft sozial-diakonischer Werke - Hotel Seebüel, Davos, Seminarhotel Lihn, Filzbach und Menzihuus, Filzbach – Mitglied der Verwaltung

Ion Eglin, Zollikon (06.09.1974)
2023-2026*, Erstwahl 2023
Mitglied Audit and Compensation Committee (ACC)

  • Bratschi AG, Zug/Zürich – Partner und Präsident des Verwaltungsrates
  • Swiss Hospitality Investment Club GmbH, Zürich – Gesellschafter und Mitglied Advisory Board

Marco Huber, Lugano (21.09.1962)
2023-2026**, Erstwahl 2012
Mitglied Credit and Risk Committee (CRC)

  • Albergo Lido Seegarten di Marco Huber, Lugano – Inhaber und Geschäftsführer

Dr. Martha Scheiber, Uitikon Waldegg (02.03.1965)
2023-2026**, Erstwahl 2019
Präsidentin Investment & Placement Committee (IPC)

  • Luzerner Kantonalbank AG, Luzern – Vizepräsidentin des Verwaltungsrates, Vorsitzende des Personal- und Vergütungsausschusses
  • Pensionskasse Stadt Luzern (PKSL), Luzern – Mitglied der Pensionskommission, Vorsitzende des Anlageausschusses
  • Stiftung Sympany, Basel – Vizepräsidentin des Stiftungsrates und damit verbundene Mandate
  • Mobimo Holding AG, Luzern – Mitglied des Verwaltungsrates, Vorsitzende des Audit and Risk Committees
  • Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke STENFO, Bern – Mitglied des Anlagekomitees
  • Clean Energy Infrastructure Switzerland 3 GP AG, Basel – Mitglied des Verwaltungsrates
  • Renera AG, Basel – Mitglied des Verwaltungsrates, Vorsitzende Finanz- /Risiko-Ausschuss

Nathalie Seiler-Hayez, Lausanne (09.02.1971)
2023-2026*, Erstwahl 2023
Mitglied Credit and Risk Committee (CRC)

  • Swiss Deluxe Hotels, Zürich – CEO
  • Beaulieu SA, Lausanne - membre du Conseil d’administration
  • Lausanne Tourisme, Lausanne – membre du Conseil d’administration
  • Vaud Promotion, Lausanne – membre du Conseil d’administration

Laure von Wyss, Couvet (21.09.1988)
2023-2026*, Erstwahl 2023
Mitglied Credit and Risk Committee (CRC)

  • Goût & Région SA, Couvet – Membre de la direction
  • Hôtel de l'Aigle SA, Couvet – Membre de la direction
  • Navistra SA, Travers – Membre du conseil d'administration
  • Ass. HotellerieSuisse Neuchâtel-Jura, Neuchâtel – Présidente et mandats associés
  • Ass. Destination Val-de-Travers, Noiraigue – Caissière
  • Ass. Destination Val-de-Travers, Noiraigue – Coordinatrice projet Innotour

Iwan Willisch, Termen (03.07.1963)
2023-2026**, Erstwahl 2019
Präsident Credit and Risk Committee (CRC) / Mitglied Investment & Placement Committee (IPC)

  • UBS Switzerland AG, Sion – Regionaldirektor und Leiter Unternehmenskunden Region Wallis
  • Rosswaldbahnen AG, Ried-Brig – Präsident des Verwaltungsrates

Die Mandate werden nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit offengelegt; im Übrigen wird auf die öffentlich zugänglichen Quellen verwiesen. Die wesentlichsten Änderungen im Laufe des Jahres werden auf unserer Website publiziert.


Revisionsstelle

BDO AG, Zürich
vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bestätigt


Geschäftsleitung

Peter Gloor, Aarau Rohr
Direktor

  • Platzgenossenschaft Brügglifeld, Aarau – Präsident der Verwaltung
  • FC Aarau AG – Mitglied des Verwaltungsrates
  • Brügglifeld Catering AG - Präsident des Verwaltungsrates
  • Stadion Aarau AG, Aarau – Mitglied des Verwaltungsrates

Giles Zollinger, Zürich
Stellvertretender Direktor 
Leiter Finanzierung

Reto Grohmann, Brütten
Leiter Beratung

  • ErfolgreichGastro Grohmann - Einzelfirma

Zahlen & Fakten

Mitarbeitende (♀: 5 ♂: 8)
13

2023

Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeit mit ihren drei Ebenen liegt im Fokus unserer Fördertätigkeit zu Gunsten der Beherbergungswirtschaft. Auch betriebsintern und in der Zusammenarbeit mit weiteren Anspruchsgruppen legen wir das Augenmerk verstärkt auf nachhaltige Aspekte.

Nachhaltigkeitsstrategie


Rahmenbedingungen und Strategieerarbeitung

Die nachhaltige Entwicklung ist in der Schweizer Bundesverfassung als Staatszweck verankert (Art. 2 und 73 BV). Im Rahmen der SGH-Gesetzesrevision wird die wirtschaftliche Nachhaltigkeit ergänzt um die Dimensionen der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. Der entsprechende Gesetzesartikel (neu Art. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft) soll wie folgt lauten:

«Der Bund fördert die Gewährung von Krediten für die Beherbergungswirtschaft, mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern, sowie zu deren nachhaltigen Entwicklung beizutragen».

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus und Mobilität ITM der Hochschule Luzern wurde während mehrerer Workshops innerhalb einer internen Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltungs- sowie Geschäftsleitungsmitgliedern und Mitarbeitenden, die Nachhaltigkeitsstrategie ausgearbeitet. Die Strategie wurde an der Verwaltungssitzung vom 23.08.2023 verabschiedet. Sie wird mindestens alle vier Jahre geprüft, überarbeitet und von der Verwaltung erneut freigegeben. Bei der Erstellung wurden sowohl übergeordnete Strategien als auch gesetzliche Grundlagen berücksichtigt.


Mission

Die vorgesehene Änderung des Gesetzesartikels (neu Art. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft) gibt die Mission der SGH vor. Als Basis für die Umsetzung diente das bestehende SGH-Werterad, welches um die Komponente Nachhaltigkeit erweitert wurde.

Zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen heisst für die SGH konkret:

Intern

  • Wir setzen Nachhaltigkeitsmassnahmen gemäss Massnahmenkatalog um.
  • Wir bieten faire und attraktive Arbeitsbedingungen.
  • Wir gehen schonend mit Ressourcen um.
  • Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte bei Investitions- und Beschaffungsentscheiden.
  • Wir kommunizieren transparent und regelmässig über unsere Fortschritte.

Extern

  • Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden durch Anreize für Investitionsentscheide mit Wirkung zur Stärkung der Nachhaltigkeit.
  • Wir nutzen bestehende Strukturen und fördern ressourcenarme Investitionen.
  • Wir bieten in der Finanzierung Sonderkonditionen für nachhaltige Investitionskonzepte.
  • Wir stellen sicher, dass die Förderwirkung zielgerichtet ist und in der Branche ankommt.
  • Wir vermitteln bei Bedarf entsprechende Kompetenzpartnerinnen und -partner.

Handlungsfelder

Die SGH hat folgende fünf Handlungsfelder definiert, in welchen Möglichkeiten für eine verstärkte Nachhaltigkeitsorientierung identifiziert wurden.

  • Produkte und Dienstleistungen
  • Unternehmensführung
  • Mitarbeitende
  • Klimaschutz
  • Ressourcenmanagement

Für sämtliche Handlungsfelder und untergeordneten Kategorien wurden Ziele, Massnahmen, Messgrössen, Fristen und Verantwortlichkeiten definiert. Das Spektrum der SGH-Nachhaltigkeitsmassnahmen tangiert folgende SDGs:


Meilensteine und Ausblick

Seit der Freigabe der Strategie an der Verwaltungssitzung vom 23.08.2023 sind die ersten Umsetzungsmassnahmen angelaufen. Insbesondere in den Handlungsfeldern „Unternehmensführung“ und „Mitarbeitende“ konnten erste Massnahmen umgesetzt werden. Für das Jahr 2024 haben wir uns ambitionierte Ziele gesetzt.

Produkte & Dienstleistungen
Um für besonders unterstützungswürdige Projekte einen finanziellen Anreiz zu schaffen, gewährt die SGH bereits seit vielen Jahren Impulsdarlehen mit reduziertem Zinssatz. Die Impulsdarlehen können für die Steigerung der Produktivität und der Kosteneffizienz, für die Verlängerung der Saison, für Leadbetriebe und Kooperationen, für die Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette oder für die Verbesserung der energetischen Nachhaltigkeit beantragt werden.
Im Hinblick auf die bevorstehende Gesetzesrevision wurden erste Schritte für die Überarbeitung der Impulsdarlehen in die Wege geleitet. Dies mit dem Ziel, Finanzierungen mit nachhaltigem Charakter zukünftig noch stärker fördern zu können.
Innerhalb der Beratung ist vorgesehen, die Thematik der Nachhaltigkeit verstärkt in die angebotenen Dienstleistungen einzubeziehen. Die SGH will mit relevanten Fachstellen zusammenarbeiten und gegenüber der Kundschaft bei Bedarf Empfehlungen aussprechen.

Unternehmensführung
Mit der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie wurde das Bekenntnis der SGH zur nachhaltigen Weiterentwicklung schriftlich festgehalten. Um eine kompetente Koordinationsstelle zu schaffen, wurde die neue Funktion «Nachhaltigkeitsverantwortliche/r» eingeführt, die die Umsetzung sämtlicher Ziele und Massnahmen bereichsübergreifend sicherstellt.
Wir möchten im 2024 unsere nachhaltigen Bestrebungen und die Entwicklung gegenüber unseren Anspruchsgruppen noch stärker sichtbar machen. Ebenfalls fokussiert wird die Frage einer geeigneten Nachhaltigkeitszertifizierung und damit die Teilnahme am Programm Swisstainable von Schweiz Tourismus.

Mitarbeitende
Die SGH bietet ihren Mitarbeitenden attraktive Anstellungsbedingungen und berücksichtigt die Lohngleichheit im Rahmen der Geschlechtervielfalt auf derselben Funktionsstufe. Durch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen wird das Ziel verfolgt, innerhalb eines kleinen Teams diversifizierte Kompetenzen aufzubauen und auf dem neusten Stand zu halten.
Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden ist ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Geschäftserfolgs. Im 2023 wurden die Dokumente für die jährlichen Standortgespräche zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden von Grund auf überarbeitet. Dadurch soll die Zusammenarbeit langfristig positiv beeinflusst werden.
Im 2024 stehen verschiedene Schulungen zu Themen wie Nachhaltigkeitszertifizierungen im Tourismus, Gerechtigkeit und Inklusion sowie Gesundheit am Arbeitsplatz im Vordergrund. Zusätzlich wird das Personalreglement überarbeitet, mit dem Ziel, dieses bis 2025 fertigzustellen.

Klimaschutz & Ressourcenmanagement
Die Schonung von Ressourcen hat innerhalb der SGH einen hohen Stellenwert. Neu wird der Geschäftsbericht ausschliesslich digital publiziert, womit der Papierverbrauch stark reduziert werden kann. Die schriftliche Korrespondenz mit unseren Anspruchsgruppen wird wo möglich bereits elektronisch geführt. Bei strombetriebenen Geräten werden die Energieverbrauchswerte als Evaluationskriterium berücksichtigt und dokumentiert. Das Stromabo wurde auf die ökologischste Stufe (ewz-pronatur) angepasst. Für geschäftliche Termine nutzen die Mitarbeitenden der SGH wo möglich die öffentlichen Verkehrsmittel. Ist das Endziel mit dem ÖV nicht erreichbar, wird Carsharing (Mobility) verwendet.
Im 2024 stehen die Themen Abfall, Wasser und Energie im Fokus. Es wird die Möglichkeit einer Co2-Bilanzierung evaluiert, um die grössten Einsparpotenziale innerhalb der SGH zu identifizieren. Mit Fachpersonen wird geprüft, wie der Umgang mit Ressourcen noch schonender gestaltet werden kann.