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FINANZIERUNG - SCHRITT 2

Ihre Anfrage

Der Gesuchsablauf

Sie möchten die finanzielle Unterstützung der SGH beanspruchen? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie wir Ihr Gesuch prüfen und entscheiden, ob wir ein Darlehen gewähren können.

Das Gesuch

Erstprüfung

Objektbesichtigung

Detailprüfung

Entscheid

Diese Unterlagen benötigen wir:

  • Businessplan

  • Angaben zum Investitionsvorhaben und geplanter Finanzierungsstruktur

  • Zusage Bankfinanzierung

  • Angaben zu bestehenden Fremdfinanzierungen (Höhe, Amortisation)

  • Geschäftsabschlüsse der letzten 3 Jahre

  • Budget / Planzahlen (mind. 3 Jahre)

  • Gebäudeversicherungspolice

  • Betreibungsregisterauszug (aktuell)

  • Lebenslauf der antragsstellenden Person

  • weitere Unterlagen nach Bedarf

Können Gastronomiebetriebe ein Darlehen bei der SGH beantragen?

Nein, reine Gastronomiebetriebe können im Rahmen unseres Förderauftrags nicht finanziert werden.

Wie hoch müssen die vom Gesuchsteller eingesetzten Eigenmittel sein?

Wir haben keine Vorgaben zu bestimmten prozentuellen Eigenmitteln. Trotzdem ist es wichtig, dass ein Projekt nicht ausschliesslich fremdfinanziert wird. Daher verlangen wir einen gewissen Eigenmittelanteil und eine strategische Auslegeordnung im Hinblick auf die Finanzierung. Wir beurteilen die Eigenmittel immer im Kontext der Gesamtsituation.

In welchen Fällen finanziert die SGH nicht mit?

Die SGH finanziert nur definierte Beherbergungsbetriebe, welche mindestens 15 Zimmer bzw. 30 Betten haben. Das bedeutet, der Betrieb muss über Rezeption, Restaurationsservice/Frühstück und die Möglichkeit einer täglichen Zimmerreinigung verfügen. Der gesetzliche Förderperimeter ist zudem einzuhalten.

Verlangt die SGH Sicherheiten?

Wir unterscheiden zwei Szenarien. 1. Eigentümerbetrieb: Befindet sich das Gebäude im Besitz unseres Darlehensnehmers, gewähren wir ein grundpfandgesichertes Darlehen. Je nach Fall ist es möglich, dass wir zusätzliche Sicherheiten verlangen. 2. Mietbetrieb: In diesem Fall prüfen wir alternative Sicherheiten wie Wertschriftendepot, Versicherungspolicen, Solidarbürgschaften oder ähnliches.

Haben wir Vorgaben, bei welchen Banken eine Finanzierung gemacht werden muss?

Nein, es gibt keine Vorgaben, bei welcher Bank die erstrangige Finanzierung abgewickelt werden muss. Die meisten Schweizer Banken finanzieren Hotelbetriebe. Es gibt jedoch Unterschiede in der Beurteilung und der sich daraus resultierenden Finanzierungssummen und -bedingungen. Darum empfehlen wir Ihnen verschiedene Banken anzuschreiben.

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