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BERATUNG - SCHRITT 3

Unsere Lösungen

Unternehmensbewertung

Für Investitionsentscheide, bei allfälligem Verkauf oder auch im Rahmen einer Nachfolgeregelung dient Ihnen die Unternehmensbewertung als strategische Grundlage. Die Bewertung ermöglicht auch die Überprüfung der bestehenden Finanzierung. Die Bewertung erfolgt nach der Discounted Cash Flow-Methode (DCF) und basiert auf einer sorgfältigen Analyse des Beherbergungsbetriebes und dessen relevanten Entwicklungsfaktoren.

Plausibilisierung, Projektanalyse

Bei der Analyse eines konkreten Projekts stellen wir die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit des Vorhabens, beispielsweise eines Neubau- oder Sanierungsprojektes, in den Fokus. Dabei berücksichtigen wir interne Faktoren wie Infrastruktur, Betriebskonzept, Positionierung und externe Faktoren wie die Angebots- und Nachfragesituation im Markt.

Unsere Plausibilisierung klärt Sie über die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Projekts auf und zeigt die Schwächen und Stärken resp. die Risiken und Chancen Ihres Vorhabens.

Machbarkeitsstudie

Wenn Ihre Vision oder Idee noch Konkretisierungsbedarf aufweist, ist die Machbarkeitsstudie ein guter Ausgangspunkt für die weitere Projektierung.

Wie der Name sagt, geht es um die Prüfung der Machbarkeit einer Projektidee. Das Ergebnis der Studie ergibt keinen Businessplan oder pfannenfertiges Betriebskonzept, sondern Aussagen zur möglichen Rentabilität, bei Bedarf anhand unterschiedlicher Szenarien. Dabei stützen wir uns insbesondere auf unsere vertieften Kenntnisse der jeweiligen Märkte sowie der Kenn- und Benchmarkzahlen der Schweizer Hotellerie ab.

Investitionsberatung

Sie möchten richtig und dort, wo es Sinn macht, investieren? Bei Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, wie auch bei einer Neupositionierung, zeigen wir Ihnen auf, ob Ihr Vorhaben die Markt- und Ertragskraft Ihres Unternehmens mittel- bis langfristig stärkt.

Ermittlung der Unterhaltskosten

Hotelimmobilien gelten als Spezialimmobilien. Für den langfristigen Erhalt dieser Immobilien ist die korrekte Ermittlung der Aufwände für die Instandhaltung und die Instandsetzung essenziell.

Mit dem SGH Reinvest Hospitality-Tool ermitteln wir für Sie diese Aufwände; sei es für bestehende Hotelliegenschaften oder für neue Hotelprojekte.

Finanzierungsstrukturierung

Wieviel von Ihrem Investitionsprojekt könnten Sie fremdfinanzieren? Und was kostet Sie das? Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten und hängen vom prospektiven Unternehmenswert eines Hotels ab. Mit unserer fundierten Erfahrung rund um Hotelprojekte stehen wir Ihnen bei der Entwicklung einer tragbaren Finanzierungsstruktur zur Seite. Wir können Ihnen aufzeigen, welche Finanzierungsmöglichkeiten nebst der Bank noch bestehen können.

Zweitmeinung zu Businessplänen

Eine Zweitmeinung zu einem Businessplan oder Projektvorhaben durch unsere Branchenexperten gibt Sicherheit bei der Umsetzung und verschafft Ihnen Gehör bei Projekt- und Finanzierungspartnern. Unsere Beratungsleistung umfasst die Überprüfung des Businessplans, den Sie als Projektinitiantin oder Projektinitiant selber formuliert haben, und gibt gegebenenfalls Hinweise auf Verbesserungspotenziale.

Destinationsförderung und Impulsprogramme

Die Hotellerie bildet das Rückgrat touristischer Destinationen. Im Sinne einer umfassenden Standortbestimmung unterstützen wir die Verantwortlichen der kantonalen und regionalen Förderprogramme bei der Betriebsanalyse der betroffenen Hotels. Eine solche Standortbestimmung enthält zudem konkrete Empfehlungen zur Optimierung des Angebots in der touristischen Beherbergung.

Resort-Entwicklung

Die sich verändernden Gästeerwartungen, die wirtschaftlichen Herausforderungen im Tourismussektor allgemein und die Suche nach einer Lösung zur Problematik der kalten Betten haben, zusammen mit weiteren Faktoren, dazu geführt, dass sich Resorts und hybride Beherbergungsformen in der Schweiz zu interessanten Angeboten entwickeln. Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung entsprechender Projekte, insbesondere auch im Kontext der Lex Koller oder Lex Weber.

Lex Koller

Bei hybriden Beherbergungsformen und Resort-Projekten mit ausländischen Investoren ist die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland sicherzustellen (BewG, umgangssprachlich "Lex Koller" genannt). Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob es sich um einen Beherbergungsbetrieb im Sinne einer Betriebsstätte oder eines Aparthotels handelt. Durch unsere spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen beurteilen wir die bauliche, betriebliche und wirtschaftliche Eignung der Projekte zuhanden der zuständigen kantonalen Behörden.

Lex Weber (Zweitwohnungsgesetz)

Der Bau neuer Zweitwohnungen in Gebieten mit einem hohen Anteil von kalten Betten, ist gemäss dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG, umgangssprachlich "Lex Weber" genannt) geregelt. Grundsätzlich dürfen in einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% keine neuen Zweitwohnungen gebaut werden. Weil jedoch die Querfinanzierung von Hotelneubauten oder -erneuerungen durch den Verkauf von Zweitwohnungen ein entscheidender betriebswirtschaftlicher Faktor sein kann, können Ausnahmen bewilligt werden. Dafür muss die Frage der Wirtschaftlichkeit des betroffenen Beherbergungsbetriebes durch einen externen Gutachter analysiert und beantwortet werden.

Hier kommt die SGH ins Spiel. Als neutrale Expertin überprüfen wir, ob Ihr Vorhaben den Anforderungen des ZWG entspricht und erstellen für Sie das notwendige Gutachten. Dabei unterscheiden wir grundsätzlich in zwei Szenarien:

Gemäss Art. 8 Abs. 1 des ZWG: Ihr Beherbergungsbetrieb ist nicht mehr zukunftsfähig oder Ihr Hotelprojekt ist nur mit dem Bau und Verkauf von Zweitwohnungen finanzierbar. Die SGH hilft Ihnen, die aktuelle sowie die zukünftige Wirtschaftlichkeit Ihres Beherbergungsbetriebes genau zu analysieren und die Notwendigkeit der Investitionen in die Infrastruktur aufzuzeigen. Dabei überprüfen wir, inwiefern eine Querfinanzierung über den Verkauf von Zweitwohnungen notwendig und gerechtfertigt ist.

Gemäss Art. 8 Abs. 4 des ZWG: Ihr Betrieb ist möglicherweise aufgrund des Standortes oder der veralteten Infrastruktur wirtschaftlich nicht mehr tragbar und Sie möchten den Hotelbetrieb aufgeben. Bei diesem Szenario sieht das ZWG eine Ausstiegsalternative vor, bei welcher 50% der bestehenden Hauptnutzfläche zu Zweitwohnungen ohne Nutzungsbeschränkung umgebaut werden dürfen. Die SGH erstellt für Sie die externe Analyse des Betriebs. Wir überprüfen, ob und warum Ihr Betrieb nicht mehr rentabel ist und ob die weiteren Vorgaben des betreffenden Artikels im ZWG erfüllt sind.

Traditionelle Mietverträge, komplexe Mietkonstrukte

Neben den traditionellen Mietverträgen sind heute vermehrt agile Mietkonstrukte, sowie komplexe Management- und Franchiseverträge möglich. Die SGH kann für Sie den wirtschaftlich tragbaren, als auch den wirtschaftlich notwendigen Mietzins errechnen. Dies tun wir auf Basis eines Businessplans oder der bereits erzielten Ergebnissen und unter Berücksichtigung der effektiven Verteilung von Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.

Bietet die SGH Beratung für reine Gastronomiebetriebe an?

Nein, unsere Dienstleistungen stehen immer im Kontext mit der Beherbergung. In einem Hotel integrierte Restaurationskonzepte werden bei unseren Dienstleistungen selbstverständlich miteinbezogen.

Kann mir die SGH bei der Erstellung eines Businessplans/Entwicklung eines Betriebskonzeptes helfen?

Nein, zur Ausarbeitung eines Konzepts oder Businessplans ist die SGH nicht die richtige Partnerin. Wenn ein bestehender Businessplan plausibilisiert und auf die wirtschaftliche Umsetzbarkeit überprüft werden soll, können wir Sie unterstützen. Dies kann im Kontext der Fremdkapitalbeschaffung hilfreich sein.

Ich möchte mein Hotel verkaufen, weiss aber nicht, zu welchem Preis. Kann mir die SGH diesen ermitteln?

Bedingt. Wir sind spezialisiert im Bereich der Ertragswertschätzung nach der Discounted Casflow (DCF) Methode. Der DCF-Wert ist für die Definierung des Verkaufspreises hilfreich, entspricht aber normalerweise nicht einem "Verkehrswert". Für die Festlegung eines Marktpreises empfehlen wir, einen Makler zur Hilfe zu nehmen.

Wie läuft ein Beratungsmandat der SGH ab?

Nach dem Erstkontakt, meistens via Telefon, erfolgt die Besprechung und Besichtigung vor Ort. Sie dient der Bestandsaufnahme und der gemeinsamen Definition des Auftrages. Anschliessend erfolgt die Offertstellung. Nach schriftlicher Bestätigung der Offerte durch den Kunden, erfolgter Anzahlung sowie Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, wird der Auftrag bearbeitet. Während dieser Zeit können erneute Besprechungen mit dem Kunden anfallen. Der Bericht wird dem Kunden elektronisch zugestellt. Bei Bedarf gibt es eine Nachbesprechung, danach erfolgt die Rechnungsstellung.

Macht die SGH nebst DCF-Bewertungen auch Liegenschaftsbewertungen nach anderen Methoden?

Nein. Die SGH bewertet ausschliesslich nach der DCF-Methode.

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