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HÄUFIGE FRAGEN

Ihre Fragen - Unsere Antworten

Fragen zur Finanzierung

Können Gastronomiebetriebe ein Darlehen bei der SGH beantragen?

Nein, reine Gastronomiebetriebe können im Rahmen unseres Förderauftrags nicht finanziert werden.

Wie hoch müssen die vom Gesuchsteller eingesetzten Eigenmittel sein?

Wir haben keine Vorgaben zu bestimmten prozentuellen Eigenmitteln. Trotzdem ist es wichtig, dass ein Projekt nicht ausschliesslich fremdfinanziert wird. Daher verlangen wir einen gewissen Eigenmittelanteil und eine strategische Auslegeordnung im Hinblick auf die Finanzierung. Wir beurteilen die Eigenmittel immer im Kontext der Gesamtsituation.

In welchen Fällen finanziert die SGH nicht mit?

Die SGH finanziert nur definierte Beherbergungsbetriebe, welche mindestens 15 Zimmer bzw. 30 Betten haben. Das bedeutet, der Betrieb muss über Rezeption, Restaurationsservice/Frühstück und die Möglichkeit einer täglichen Zimmerreinigung verfügen. Der gesetzliche Förderperimeter ist zudem einzuhalten.

Verlangt die SGH Sicherheiten?

Wir unterscheiden zwei Szenarien. 1. Eigentümerbetrieb: Befindet sich das Gebäude im Besitz unseres Darlehensnehmers, gewähren wir ein grundpfandgesichertes Darlehen. Je nach Fall ist es möglich, dass wir zusätzliche Sicherheiten verlangen. 2. Mietbetrieb: In diesem Fall prüfen wir alternative Sicherheiten wie Wertschriftendepot, Versicherungspolicen, Solidarbürgschaften oder ähnliches.

Haben wir Vorgaben, bei welchen Banken eine Finanzierung gemacht werden muss?

Nein, es gibt keine Vorgaben, bei welcher Bank die erstrangige Finanzierung abgewickelt werden muss. Die meisten Schweizer Banken finanzieren Hotelbetriebe. Es gibt jedoch Unterschiede in der Beurteilung und der sich daraus resultierenden Finanzierungssummen und -bedingungen. Darum empfehlen wir Ihnen verschiedene Banken anzuschreiben.

Ich habe keinen Businessplan, was mache ich? Ist ein Businessplan zwingend? Warum verlangt die SGH ein Businessplan?

Der Businessplan ist eine Voraussetzung für eine Finanzierung bei uns. Wir möchten damit sehen, welche Gedanken sich der Gesuchsteller gemacht hat und wie der Erfolg des Projekts eingeschätzt wird. Für uns ist der Businessplan ein wichtiger Indikator für die Finanzierungsprüfung.

Kann ein Pachtbetrieb ebenfalls über die SGH finanziert werden?

Ja, sofern es sich um einen definierten Beherbergungsbetrieb handelt und wir gleichwertige Sicherheiten vom Darlehensnehmer oder der Darlehensnehmerin erhalten. Diese Finanzierungen sind nicht Grundpfand gesichert.

Finanziert die SGH auch Darlehen ohne Mitwirkung der Bank?

Im Grundsatz finanzieren wir ergänzend zu einer Sockelfinanzierung, die nicht zwingend bei einer Bank sein muss.

Gibt es neben der SGH weitere Förderinstrumente?

Neben der SGH gibt es weitere Akteure und Förderinstrumente des Bundes.

Verlangt die SGH einen Zinssatz?

Ja. Die SGH ist eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft und dient der Schweizer Tourismusförderung. Wir sind über das Gesetz der Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet. Deshalb müssen wir für unsere Darlehen Zinsen verlangen. Unsere Zinssätze basieren auf den aktuellen Gegebenheiten am Geld- und Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Dabei werden das individuelle Risiko sowie unsere Administrationskosten berücksichtigt.

Wie lange ist die Rückzahlungsdauer der SGH?

Die Rückzahlungsdauer ist auf maximal 20 Jahre gesetzt. Diese Dauer ist gesetzlich bestimmt. Demzufolge setzen wir die Rückzahlung grundsätzlich auf 15 Jahre an. Somit haben wir bei Bedarf die Möglichkeit, die Amortisationen zu sistieren und uns trotzdem im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen.

Was sind die Grundlagen der SGH?

Unsere Geschäftstätigkeit richtet sich nach dem Bundesgesetz 935.12 über die Förderung der Beherbergungswirtschaft.

Was kann die SGH finanzieren?

Wir finanzieren Hotels, strukturierte Beherbergungsbetriebe und Grundstücke, Bauten, Räumlichkeiten, Installationen und Einrichtungen, die zu Hotels oder strukturierten Beherbergungsbetrieben gehören.

Wie hoch kann ein Darlehen bei der SGH sein?

Gemäss unseren gesetzlichen Bestimmungen darf ein Darlehen maximal CHF 6'000.000.00 betragen. Dies selbstverständlich in Verbindung mit einer vorrangigen Sockelfinanzierung.

Finanziert die SGH auch Liquidität?

Nein, wir können aufgrund unserer gesetzlichen Vorgaben keine Liquiditätsfinanzierungen durchführen. Die SGH finanziert ausschliesslich Investitionen, Käufe und Neubauten.

Welche Dokumente benötige ich für eine Finanzierungsanfrage bei der SGH?

Unter unserer Rubrik Finanzierung finden Sie den Ablauf einer Finanzierungsanfrage und welche Dokumente wir dafür benötigen.

Welche Pflichten habe ich als Finanzierungskunde bei der SGH?

Von der SGH werden der vereinbarte Zins sowie die vertraglich vereinbarten Amortisationen einverlangt. Ebenfalls verlangen wir von Finanzierungskunden den jährlichen Geschäftsabschluss und alle fünf Jahre einen Ausweis der Gebäudeversicherung. Zusätzlich können individuelle Pflichten im Darlehensvertrag festgehalten werden.

Ist ein Gutachten der Beratungsabteilung der SGH zwingend für eine Finanzierung oder hilfreich?

Für eine Finanzierung ist ein Gutachten unserer Beratungsabteilung nicht zwingend. Als neutrale Zweitmeinung kann es allerdings sehr hilfreich sein. Grundlegend ist jedoch, dass ein positives Gutachten nicht einer verbindlichen Zusage für eine Finanzierung der SGH gleichgestellt wird.

Was passiert, wenn ich meine Zinsen oder Amortisationen nicht zahlen kann?

In diesem Fall sollten Sie so schnell wie möglich auf Ihren SGH-Finanzierungsberater zugehen, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Wir behalten uns in diesen Fällen den ordentlichen Rechtsweg offen.

Wie wird die Höhe des Zinssatzes definiert?

Unsere Zinsen sind marktabhängig und basieren auf dem aktuellen Kundenrating. Konkret heisst dies, dass wir die Bonität all unserer Kunden prüfen und dementsprechend Zinsen verlangen.

Fragen zur Beratung

Bietet die SGH Beratung für reine Gastronomiebetriebe an?

Nein, unsere Dienstleistungen stehen immer im Kontext mit der Beherbergung. In einem Hotel integrierte Restaurationskonzepte werden bei unseren Dienstleistungen selbstverständlich miteinbezogen.

Kann mir die SGH bei der Erstellung eines Businessplans/Entwicklung eines Betriebskonzeptes helfen?

Nein, zur Ausarbeitung eines Konzepts oder Businessplans ist die SGH nicht die richtige Partnerin. Wenn ein bestehender Businessplan plausibilisiert und auf die wirtschaftliche Umsetzbarkeit überprüft werden soll, können wir Sie unterstützen. Dies kann im Kontext der Fremdkapitalbeschaffung hilfreich sein.

Ich möchte mein Hotel verkaufen, weiss aber nicht, zu welchem Preis. Kann mir die SGH diesen ermitteln?

Bedingt. Wir sind spezialisiert im Bereich der Ertragswertschätzung nach der Discounted Casflow (DCF) Methode. Der DCF-Wert ist für die Definierung des Verkaufspreises hilfreich, entspricht aber normalerweise nicht einem "Verkehrswert". Für die Festlegung eines Marktpreises empfehlen wir, einen Makler zur Hilfe zu nehmen.

Wie läuft ein Beratungsmandat der SGH ab?

Nach dem Erstkontakt, meistens via Telefon, erfolgt die Besprechung und Besichtigung vor Ort. Sie dient der Bestandsaufnahme und der gemeinsamen Definition des Auftrages. Anschliessend erfolgt die Offertstellung. Nach schriftlicher Bestätigung der Offerte durch den Kunden, erfolgter Anzahlung sowie Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, wird der Auftrag bearbeitet. Während dieser Zeit können erneute Besprechungen mit dem Kunden anfallen. Der Bericht wird dem Kunden elektronisch zugestellt. Bei Bedarf gibt es eine Nachbesprechung, danach erfolgt die Rechnungsstellung.

Macht die SGH nebst DCF-Bewertungen auch Liegenschaftsbewertungen nach anderen Methoden?

Nein. Die SGH bewertet ausschliesslich nach der DCF-Methode.

Kann ich die SGH für den Kauf/Verkauf einer Hotelimmobilie engagieren?

Die SGH bietet keine klassische Kaufs-/Verkaufsdienstleistung im Sinne einer Immobilienmaklerin an. Mittels einer Ertragswertschätzung nach der DCF-Methode können wir allerdings zur Findung des (Ver-)Kaufpreises beitragen.

Was kostet ein SGH-Gutachten?

Da sowohl Aufwand, als auch Komplexität eines Mandates stark variieren, ist eine generelle Antwort nicht möglich. In jedem Fall erhalten Sie vorgängig eine Offerte von uns.

Wie lange dauert eine Bewertung durch die SGH?

Ab dem Zeitpunkt, wo uns sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen, die Anzahlung eingegangen und die Besichtigung der Immobilie vor Ort erfolgt ist, dauern unsere Bearbeitungszeiten für Beratungsmandate üblicherweise 3-4 Wochen. Bei entsprechender Auftragslage oder Komplexität des Mandates kann diese Bearbeitungszeit länger ausfallen.

Ich möchte mein Hotel (teilweise) zu Zweitwohnungen umnutzen oder mit dem Zubau von Zweitwohnungen querfinanzieren. Brauche ich dafür ein Gutachten der SGH?

Dies ist abhängig von Ihrer Gemeinde. In einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% dürfen grundsätzlich keine neuen Zweitwohnungen gebaut werden. Weil jedoch die Querfinanzierung von Hotelneubauten oder -erneuerungen durch den Verkauf von Zweitwohnungen ein entscheidender betriebswirtschaftlicher Faktor sein kann, können Ausnahmen bewilligt werden. Dafür muss die Frage der Wirtschaftlichkeit des betroffenen Beherbergungsbetriebes durch einen externen Gutachter analysiert und beantwortet werden. Auch im Zusammenhang mit einer möglichen Betriebsaufgabe kann die SGH überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Diese Gutachten müssen nicht zwingend durch die SGH erstellt werden – auch andere Berater sind dazu befähigt. Es kann aber vorkommen, dass die Gemeinde explizit ein Gutachten der SGH wünscht. Wir empfehlen, dies vorgängig mit Ihrer Gemeinde abzuklären.

Does the SGH also offer consulting services in English?

Our consultants do speak English. However, we currently offer our reports and expertise only in German or French.

Bietet die SGH Beratungsdienstleistungen im Ausland an?

Unsere Beratungsdienstleistungen beschränken sich ausschliesslich auf die Schweiz und - in Ausnahmefällen auf das Fürstentum Liechtenstein.

Bietet die SGH Betreibersuchen oder Services im Bereich Asset Management an?

Nein.