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BERATUNG - SCHRITT 2

Ihre Anfrage

Anfrage- und Bearbeitungsprozess

Jeder Auftrag ist anders. Die mögliche Vorgehensweise erörtern wir gerne mit Ihnen individuell. Der Ablauf vom Erstkontakt bis zum finalen Bericht läuft in der Regel so ab:

Erstkontakt

(Kundenanfrage, Vorevaluation)

Einreichung relevanter Unterlagen für Erstbeurteilung

Besprechung des Anliegens vor Ort und Objektbesichtigung

Offertstellung

Erstellung Gutachten oder Analysebericht

(nach Vorliegen aller Unterlagen, unterschriebener Offerte und Anzahlung)

Nachbesprechung unseres Berichts

(üblicherweise telefonisch)

Bietet die SGH Beratung für reine Gastronomiebetriebe an?

Nein, unsere Dienstleistungen stehen immer im Kontext mit der Beherbergung. In einem Hotel integrierte Restaurationskonzepte werden bei unseren Dienstleistungen selbstverständlich miteinbezogen.

Kann mir die SGH bei der Erstellung eines Businessplans/Entwicklung eines Betriebskonzeptes helfen?

Nein, zur Ausarbeitung eines Konzepts oder Businessplans ist die SGH nicht die richtige Partnerin. Wenn ein bestehender Businessplan plausibilisiert und auf die wirtschaftliche Umsetzbarkeit überprüft werden soll, können wir Sie unterstützen. Dies kann im Kontext der Fremdkapitalbeschaffung hilfreich sein.

Ich möchte mein Hotel verkaufen, weiss aber nicht, zu welchem Preis. Kann mir die SGH diesen ermitteln?

Bedingt. Wir sind spezialisiert im Bereich der Ertragswertschätzung nach der Discounted Casflow (DCF) Methode. Der DCF-Wert ist für die Definierung des Verkaufspreises hilfreich, entspricht aber normalerweise nicht einem "Verkehrswert". Für die Festlegung eines Marktpreises empfehlen wir, einen Makler zur Hilfe zu nehmen.

Wie läuft ein Beratungsmandat der SGH ab?

Nach dem Erstkontakt, meistens via Telefon, erfolgt die Besprechung und Besichtigung vor Ort. Sie dient der Bestandsaufnahme und der gemeinsamen Definition des Auftrages. Anschliessend erfolgt die Offertstellung. Nach schriftlicher Bestätigung der Offerte durch den Kunden, erfolgter Anzahlung sowie Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, wird der Auftrag bearbeitet. Während dieser Zeit können erneute Besprechungen mit dem Kunden anfallen. Der Bericht wird dem Kunden elektronisch zugestellt. Bei Bedarf gibt es eine Nachbesprechung, danach erfolgt die Rechnungsstellung.

Macht die SGH nebst DCF-Bewertungen auch Liegenschaftsbewertungen nach anderen Methoden?

Nein. Die SGH bewertet ausschliesslich nach der DCF-Methode.

Entdecken Sie die weiteren Schritte der Beratung: