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FINANZIERUNG - SCHRITT 3

Unsere Lösungen

Wie gehen wir vor?

Die Zinssätze werden unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und den Risikokosten möglichst zinsgünstig festgelegt. Die Rückzahlung der Darlehen richtet sich nach dem Investitionszweck und liegt in der Regel bei 15, maximal 20 Jahren. Für die Gesuchsbearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr von 1% des Darlehensbetrags verrechnet (mind. CHF 500.00, max. CHF 5'000.00).

Über folgende Optionen verfügt die SGH:

Startdarlehen

Mithilfe eines Startdarlehens erleichtern wir Ihnen die Startphase nach getätigter Investition mit vom Rating unabhängigen Vorzugskonditionen.

Impulsdarlehen

Diese werden zur Finanzierung von besonders förderungswürdigen Projekten mit einem gegenüber den Startdarlehen nochmals vergünstigten Zinssatz angewandt. Dabei handelt es sich um Investitionen, die zu einem dieser betriebswirtschaftlichen Bereiche beitragen:
• Steigerung der Produktivität und der Kosteneffizienz
• Verlängerung der Saison, für Leadbetriebe und Kooperationen
• Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette
• Verbesserung der energetischen Nachhaltigkeit

Festzinsdarlehen

Als Anschlusslösung an ein Start- oder Impulsdarlehen und zur Fixierung eines bisher variablen Zinssatzes.

Variables Darlehen

Können als flexible und kundenindividuelle Lösungen angeboten werden.

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Können Gastronomiebetriebe ein Darlehen bei der SGH beantragen?

Nein, reine Gastronomiebetriebe können im Rahmen unseres Förderauftrags nicht finanziert werden.

Wie hoch müssen die vom Gesuchsteller eingesetzten Eigenmittel sein?

Wir haben keine Vorgaben zu bestimmten prozentuellen Eigenmitteln. Trotzdem ist es wichtig, dass ein Projekt nicht ausschliesslich fremdfinanziert wird. Daher verlangen wir einen gewissen Eigenmittelanteil und eine strategische Auslegeordnung im Hinblick auf die Finanzierung. Wir beurteilen die Eigenmittel immer im Kontext der Gesamtsituation.

In welchen Fällen finanziert die SGH nicht mit?

Die SGH finanziert nur definierte Beherbergungsbetriebe, welche mindestens 15 Zimmer bzw. 30 Betten haben. Das bedeutet, der Betrieb muss über Rezeption, Restaurationsservice/Frühstück und die Möglichkeit einer täglichen Zimmerreinigung verfügen. Der gesetzliche Förderperimeter ist zudem einzuhalten.

Verlangt die SGH Sicherheiten?

Wir unterscheiden zwei Szenarien. 1. Eigentümerbetrieb: Befindet sich das Gebäude im Besitz unseres Darlehensnehmers, gewähren wir ein grundpfandgesichertes Darlehen. Je nach Fall ist es möglich, dass wir zusätzliche Sicherheiten verlangen. 2. Mietbetrieb: In diesem Fall prüfen wir alternative Sicherheiten wie Wertschriftendepot, Versicherungspolicen, Solidarbürgschaften oder ähnliches.

Haben wir Vorgaben, bei welchen Banken eine Finanzierung gemacht werden muss?

Nein, es gibt keine Vorgaben, bei welcher Bank die erstrangige Finanzierung abgewickelt werden muss. Die meisten Schweizer Banken finanzieren Hotelbetriebe. Es gibt jedoch Unterschiede in der Beurteilung und der sich daraus resultierenden Finanzierungssummen und -bedingungen. Darum empfehlen wir Ihnen verschiedene Banken anzuschreiben.

Entdecken Sie die weiteren Schritte der Finanzierung: