DIE SGH
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsstrategie
Die Nachhaltigkeit mit ihren drei Ebenen liegt im Fokus unserer Fördertätigkeit zu Gunsten der Beherbergungswirtschaft. Auch betriebsintern und in der Zusammenarbeit mit weiteren Anspruchsgruppen legen wir das Augenmerk verstärkt auf nachhaltige Aspekte.
Rahmenbedingungen und Strategieerarbeitung
Die nachhaltige Entwicklung ist in der Schweizer Bundesverfassung als Staatszweck verankert (Art. 2 und 73 BV). Im Rahmen der SGH-Gesetzesrevision wird die wirtschaftliche Nachhaltigkeit ergänzt um die Dimensionen der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. Der entsprechende Gesetzesartikel (neu Art. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft) soll wie folgt lauten:
«Der Bund fördert die Gewährung von Krediten für die Beherbergungswirtschaft, mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern, sowie zu deren nachhaltigen Entwicklung beizutragen.»
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus und Mobilität ITM der Hochschule Luzern wurde während mehrerer Workshops innerhalb einer internen Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltungs- sowie Geschäftsleitungsmitgliedern und Mitarbeitenden, die Nachhaltigkeitsstrategie ausgearbeitet. Die Strategie wurde an der Verwaltungssitzung vom 23.08.2023 verabschiedet. Sie wird mindestens alle vier Jahre geprüft, überarbeitet und von der Verwaltung erneut freigegeben. Bei der Erstellung wurden sowohl übergeordnete Strategien als auch gesetzliche Grundlagen berücksichtigt.
Mission
Die vorgesehene Änderung des Gesetzesartikels (neu Art. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft) gibt die Mission der SGH vor. Als Basis für die Umsetzung diente das bestehende SGH-Werterad, welches um die Komponente Nachhaltigkeit erweitert wurde.
Zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen heisst für die SGH konkret:
Intern
- Wir setzen Nachhaltigkeitsmassnahmen gemäss Massnahmenkatalog um
- Wir bieten faire und attraktive Arbeitsbedingungen
- Wir gehen schonend mit Ressourcen um
- Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte bei Investitions- und Beschaffungsentscheiden
- Wir kommunizieren transparent und regelmässig über unsere Fortschritte
Extern
- Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden durch Anreize für Investitionsentscheide mit Wirkung zur Stärkung der Nachhaltigkeit
- Wir nutzen bestehende Strukturen und fördern ressourcenarme Investitionen
- Wir bieten in der Finanzierung Sonderkonditionen für nachhaltige Investitionskonzepte
- Wir stellen sicher, dass die Förderwirkung zielgerichtet ist und in der Branche ankommt
- Wir vermitteln bei Bedarf entsprechende Kompetenzpartnerinnen und -partner
Bisherige Meilensteine
- Im Hinblick auf die bevorstehende Gesetzesrevision wurden erste Schritte für die Überarbeitung der Impulsdarlehen in die Wege geleitet
- Um eine kompetente Koordinationsstelle zu schaffen, wurde die neue Funktion «Nachhaltigkeitsverantwortliche/r» eingeführt, die die Umsetzung sämtlicher Ziele und Massnahmen bereichsübergreifend sicherstellt
- Die Dokumente für die jährlichen Standortgespräche zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden wurden von Grund auf überarbeitet. Dadurch soll die Zusammenarbeit langfristig positiv beeinflusst werden.
- Neu wird der Geschäftsbericht ausschliesslich digital publiziert, womit der Papierverbrauch stark reduziert werden kann